Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das SKUZ und die Kulturgruppen.

    Wie kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

    Anträge müssen über die Delegierten der Kulturgruppen gestellt werden. Diese sind gewählte Vertreter mit einem Sitz im Programmausschuss.
    Anträge von Gruppen ohne Delegierten können zu den Öffentlichen Sitzungen des Programmausschusses gebracht werden. Eine Anmeldung zur Aufnahme in die Tagesordnung und eine Kopie des Antrags sollten bis 3 Tage vor Sitzung an die Geschäftsführung des SKuZ übermittelt werden. Die Termine der nächsten Sitzung werden unter der Rubrik Programmausschuss veröffentlicht.

    Anträge müssen den Bewilligungsrichtlinien entsprechen.

    Es wird außerdem empfohlen, bei komplizierteren oder höhersummigen Anträgen selbst zur entsprechenden Sitzung zu erscheinen, da bei Rückfragen, Unstimmigkeiten o.ä. der Antrag vertagt wird.

    Wie kann ich Technik und Saaleinrichtung mieten?

    Die Einrichtung des Saals wird von unserem Techniker betreut und Verwaltet.

    Eine Liste aller Verfügbaren Gegenstände sind unter skuz-kit.de/Preisliste einsehbar.

    Anfragen an technik@skuz-kit.de

    Wie kann ich den Festsaal mieten?

    Wenn du den Festsaal mieten willst, solltest du zuerst den Kalender prüfen.

    Sind deine Termine noch frei, kannst du eine Anfrage an info@skuz-kit.de schicken.

    Wichtig: Termine einzutragen kann einige Tage dauern, da oft Rückfragen gestellt und Kollisionen abgeklärt werden müssen. Ein Termin kann also schon von einer anderen Gruppe angefragt sein, obwohl er im Kalender noch frei ist. Termine sind ausdrücklich erst mit unserer Bestätigung gebucht und nicht mit Eingang der Mail bei uns! Wir bitten hier um Verständnis.

    Für eine reibungslose Anfrage benötigen wir mindestens folgende Informationen:

    • Veranstalter
    • Veranstaltungsname
    • Veranstaltungsart (Bspw. Probe, Aufführung, Seminar, Tagung, etc)
    • Kategorie (Kulturgruppe, Hochschulgruppe, Fachschaft, Extern)
    • Datum und Uhrzeit (+ Auf-/Abbau)
    • gewünschte Räume (Festsaal, Vielmettersaal, Probebühne)
    • benötigte Technik (Beamer, Leinwand, Mikrofon, Soundanlage)

    Es gilt: Je detailierter die Anfrage, desto weniger Rückfragen, desto schneller der Eintrag.

    Die aktuelle Preisliste gibt es unter skuz-kit.de/Preisliste

    Bei Bedarf steht eine kleine Küche und ein Bad für Festsaal und Probebühne zur Verfügung (Raumanschluss).
    Der Vielmettersaal enthält eine Bar mit Eisfach.

    Wie kann ich Mitglied im Programmausschuss werden?

    Es können nur Vertreter von Kulturgruppen im Programmausschuss Mitglied werden. Gäste sind immer Willkommen.

    Hast du eine anerkannte Kulturgruppe?
    In diesem Fall setz dich mit deinem Vorstand zusammen und prüfe, ob es nicht schon einen Deligierten gibt.
    Ansonsten kannst du dich auf Beschluss von Vorstand oder Mitgliederversammlung zum Deligierten entsenden lassen.
    Komme dann zur nächsten Deligiertenversammlung des PA, diese wird auf unserer Website verkündet.

    Wenn du keine Kulturgruppe hast, bzw deine Gruppe noch nicht anerkannt wurde, muss sich deine Gruppe erst als Kulturgruppe anerkennen lassen.
    Einzelpersonen und nicht anerkannte Gruppe können nur als Gäste bei den Sitzungen teilnehmen.

    Wie kann ich mich als Kulturgruppe anerkennen lassen?

    Für die Anerkennung ist es nicht erforderlich, Hochschulgruppe zu sein.

    Laut Geschäftsordnung des Programmausschusses ist die Anerkennung folgendermaßen geregelt:

    Für die Anerkennung neuer Kulturgruppen hat mindestens zwei Monate vor der Delegiertenversammlung eine Ausschreibung stattzufinden. Diese wird über die Verfasste Studierendenschaft beworben. Der Programmausschuss beschließt über die Anerkennungsanträge noch vor der Delegiertenversammlung.

    Der Antrag auf Anerkennung muss mindestens enthalten:

    • Namen der Mitglieder

    • Anzahl der Mitglieder

    • eine Darstellung der erfolgten und/oder der geplanten kulturellen Aktivitäten.

    Es wird empfohlen, dennoch immer erst einen Beratungstermin mit der Geschäftsführung zu vereinbaren.